Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) und die sich daraus ableitenden Unfallverhütungsvorschriften sollen Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren verhindern.
Verletzt sich einer Ihrer Arbeitnehmer am Firmenfahrzeug oder im Fahrzeug bedingt durch die gewerbliche Zusatzausstattung, hat Ihr Arbeitnehmer einen Ersatzanspruch gegen Sie.
Mit der Fahrzeugabnahme für Arbeitsschutz, die Unfallverhütungsvorschrift (UVV) nach DGUV 70, vermeiden Sie Streit und sorgen für klare Grenzen. Weisen Sie nach, dass das Fahrzeug gemäß UVV DGUV 70 überprüft wurde. Ihr Arbeitnehmer und Sie können sich dann mit ruhigen Gewissen an die Krankenkasse bzw. die Berufsgenossenschaft wenden.


Ein Positiver Effekt stellt sich dabei zusätzlich ein:
Das Prüfen der UVV nach DGUV 70 setzt Innovationen frei und verbessert kontinuierlich Arbeitsprozesse sowie die Arbeitsatmosphäre. Unternehmen, Gemeinden und Körperschaften des öffentlichen Rechts sparen erhebliche Kosten ein.
Ladungssicherung nach VDI 2700. Werkezuge sind keine Ladung laut Definition, müssen aber dennoch gesichert werden. Die Lagerung sowie der Transport von medizinischen Produkten unterliegen dem Bundesinstitut für Arzneimittel- und Medizinprodukte (BfArM). Seminare, Lehrveranstaltungen, gezielte Schulungen und Fachunterweisungen geben Ihren Mitarbeiter neues Fachwissen. Umsichtiger Umgang sowie vorausschauendes Handeln werden gefördert.





Inhalte:
- Bestandsaufnahme des zu Überprüfenden Arbeitsbereiches (PKW)
- Erstellung eines qualifizierten und anerkannten Prüfberichtes
- Positive & konstruktive Berichterstattung
- Potentialerkennung und Optimierungsvorschläge
- UVV nach DGUV 49 (Feuerwehren)
- UVV nach DGUV 70 (PKW und Transporter)
- UVV nach FwDV 100 (Feuerwehren)
- UVV nach DGUV 208-016 (Leitern und Tritte)
- UVV nach FwDV 10 (Tragbare Leitern)
- Ladungssicherung nach VDI 2700
Zielgruppe:
- Alle Arbeitsgeber die Versicherte Personen, nach §§ 2 ff. Sozialgesetzbuch VII (SGB VII) den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung und Unfallkassen genießen. Dazu gehören auch Tätigkeiten aus dem Ehrenamt
Ihr Nutzen:
- Umsichtiger Umgang mit Firmengut
- Vorausschauendes Handeln
- Potentialerkennung und Optimierungsvorschläge am Arbeitsplatz
- Zeitgewinn im operativen Tagesgeschäft
- Kosteneinsparung durch Vermeidung von Bußgeldern
- Synergieeffekte und spürbare Verbesserung der Arbeitsatmosphäre
Die deutsche gesetzliche Unfallversicherung kurz DGUV erlässt das Wertesystem für den Arbeitschutz. Für die Einhaltung und Durchsetzung sorgen die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen der jeweiligen Bundesländer.
Sie erhalten bei uns folgende Überprüfungen und Leistungen:
(jeweils mit Prüfbefund als PDF-Datei und Prüfplakette)
- an Kraftfahrzeugen gemäß DGUV 49, DGUV 70, DGUV 71 (UVV Fahrzeugkontrolle, UVV Prüfung)
- Prüfen von Leitern und Tritte gemäß DGUV 208-016 (UVV Kontrolle und Belastungsprüfung)
- Ladungssicherung nach VDI 2700
- Gutachten für UVV und DGUV im Kraftfahrzeugbereich
DGUV und UVV Prüfung für Gewerbefahrzeuge
Hintergrund
Die Grundsätze der Prävention sind keine gesetzliche Pflicht! Jedoch laut Berufsgenossenschaften und Unfallkassen hat der Unternehmer, die Gemeinde oder die Körperschaften des öffentlichen rechts die gesetzliche Versicherte anstellt, die Pflicht: Gefährdungen, die sich für die Versicherten während der Arbeit ergeben, zu ermitteln, zu beurteilen, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen und zu dokumentieren.
Hinweis:
Versicherte sind Personen, die nach §§ 2 ff. Sozialgesetzbuch VII (SGB VII) den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung genießen. Dazu gehören auch die Tätigkeiten die aus dem Ehrenamt ausgeübt werden. Zum Beispiel bei FFW, im Katastrophenschutz bzw. weiteren Hilfsorganisationen.
Ziel: Die DGUV und die dadurch sich herauskristallisieren UVV sollen Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren verhindern. Ein Positiver Effekt stellt sich dabei zusätzlich ein:
Es setzt Innovationen frei und verbessert kontinuierlich Arbeitsprozesse. Dadurch können Unternehmen, Gemeinden und Körperschaften des öffentlichen rechts und spart Kosten ein! Da sie auch den gerechten Einsatz von Werkzeugen und Betriebseinrichtungen definieren und Verhaltensregeln vorgeben.
DGUV und UVV Prüfung für Einsatz- und Sonderfahrzeuge
Hintergrund:
Der Löwenanteil der Unfälle mit Einsatz- und Sonderfahrzeugen ist rein zahlenmäßig nicht bei Fahrten unter Wahrnehmung der Sonder- bzw. Wegerechts, sondern bei ganz normalen Dienst- und Überführungsfahrten. Naturgemäß handelt es sich hier um Sachschäden, die auf Unverschulden wie z.B. Unachtsamkeiten der anderen Verkehrsteilnehmer oder durch Selbstverschulden die durch fehlende Fahrpraxis zurückzuführen sind (z.B. falsches Einschätzen der Fahrzeugbreiten oder des Überhangs nach hinten). Aber auch bei Unfällen mit Teilschuld bei einem Spurwechsel. Das sind keine Unfälle, die in den Zeitungen oder im TV zu sehen finden. Da diese für die Öffentlichkeit zu unbedeutend. Dennoch die Gefahr eines Unfalls ist unter Aktivierung von Sonderrechten um ein Vielfaches höher als bei Standard Fahrten. Diese Art der Unfälle mit Personenschäden als auch die „einfach“ gelagerten Schäden an der Karosserie müssen Anlass und Verpflichtung für entsprechende Unterweisungen und Überprüfungen der Fahrzeuge sein.
Der betriebssichere Zustand von Fahrzeugen berücksichtigt sowohl den verkehrssicheren als auch den arbeitssicheren Zustand.