Der wohl teuerste Räderwechsel der Welt 2400€ !!
Ein Fallbeispiel direkt aus der Praxis zu dem Thema Bremssattel soll einen verbesserten Überblick verschaffen und ist Gegenstand zu dem Thema technisches Beweissicherungsgutachten. Ein Kfz-Sachverständiger in Kassel deckt auf.
Für eine langjährige Kundin, war es einer der teuersten Räderwechsel auf der Welt.
Kommt es kurz nach einem Werkstattaufenthalt bzw. nach einer Reparatur in einem Instandsetzungsbetrieb zu einem technischen Schaden am Fahrzeug, stellt sich schnell die Frage: Wer trägt die Schuld? Oder anders formuliert, wer trägt die Kosten für den Schadenersatz? Ärger ist somit schnell vorprogrammiert. Es drohen für die Werkstatt Imageverlust und bei einem Gewerbefahrzeug (z.B. Taxi) können auch entgangene Unternehmerlöhne als Schadenersatz schnell hinzukommen. Hier ist es wichtig zu wissen, wie sich der Kunde am besten verhält um Beweise zu sichern kann. Aber auch, wie sich die Werkstatt vor ungerechtfertigten Schadenersatzansprüchen schützen kann.
Der Bremssattel – der technische Hintergrund und die Funktionsweise





Eines sei gleich zu Beginn gesagt, es kommt immer auf den Einzelfall an. Zu Beginn gibt es oft Vorwürfe und verschiedenste Schuldzuweisungen. Die Emotionen kochen dann hoch und am Ende ist der Streit zwischen zwei Parteien vorprogrammiert. Die Werkstatt auf der einen Seite und der Kunde oder Fahrzeugbesitzer auf der anderen Seite. Doch es gibt viel Wertvolle Praxishinweise und Vorgehensweise für den Kunden sowie für der Werkstatt um professionell zu bleiben selbst dann wenn das Kind schon sehr tief in den Brunnen gefallen ist. Es verbleiben viele Vorteile für Werkstatt und für den Kunden, doch auch nur dann wenn von beiden diese Potentiale auch als solche erkannt und genutzt werden.
Was ist im Praxisbeispiel zunächst vorgefallen:
Die Kundin bringt ihren Serien SUV aus dem Baujahr von 2011 in die Werkstatt für einen Räderwechsel, von Winter- auf Sommerräder. Die Kundin nimmt in der Zwischenzeit einen lang geplanten Friseurtermin war.
Die Werkstatt meldet sich am Telefon: „Beim Abnehmen der Räder ist aufgefallen, dass die Bremsbeläge der Vorderachse links und rechts die Verschleißgrenze erreicht haben, ebenso die Bremsscheiben!“. Die Kundin ist bereits langjährig in der Werkstatt. Prompt folgte als Nachweis von der Werkstatt ein Foto, an die Kundin über Whatsapp. „Ja bitte erledigen Sie alle notwendigen Arbeiten, ich brauche das Auto um wichtige berufliche Termine wahrzunehmen,“ antwortete die Kundin. Dann setzte die Werkstatt nach: „Übrigens beide Bremssättel links und rechts sind schwergängig, diese müssen im Rahmen der Arbeiten demontiert werden. Als Verbundarbeit, die würden wir gleich mit erneuern. Wir machen Ihnen einen guten Preis mit Rabatten auf die Ersatzteile. Ist das ok für Sie?“.
Am Kopf der Kundin arbeitete weiterhin der Friseur und im Kopf der Kundin arbeiteten die wichtigen Termine und das Gefühl ein sicheres, sowie zuverlässiges Fahrzeug zurück erhalten zu wollen. Die Kundin vertraut der Werkstatt und willigt mündlich ein.

Dieses Vorgehen bzw. diese Art der Beauftragung ist häufige Praxis bei Werkstätten. Birgt aber nicht unerhebliche Risiken für beide Parteien. Bei einem Auftrag werden genaue Aufgaben und Dienstleistungen festgehalten. Eine klare Kommunikation ist entscheidend. Bei Auftrags- bzw. Reparaturerweiterungen per Fernkommunikationsmittel, wie z.B. Telefon oder Email den Kunden um Freigabe zu bitten. Gerade dann, wenn das Fahrzeug sich in der Werkstatt befindet.
Der Kunde ist fachunkundig und Laie. Der Wagen wird gebraucht und soll fertig werden. Eine Ferneinschätzung ist für den Kunden schwierig bis unmöglich. Wie kann man sich in solch einer Situation als Laie behelfen?
Praxistipp – Für den Kunden: wichtig zu wissen und zusätzliche eine sehr gute Vorgehensweise:
Der neutrale KFZ-Sachverständigen kann als beratende Funktion bei einer anstehenden Reparatur hinzugezogen werden. Der Kfz-Sachverständige empfiehlt in dieser Situation:
- Veranlassen Sie eine Reparatur oder Instandsetzung immer nur schriftlich mit einem Auftrag (Werkvertrag)
- Erfragen Sie immer vorab die Kosten vor Auftragserteilung oder auch wenn Reparaturerweiterungen anfallen und bitten um eine schriftliches Antwort.
- Soll ein teures Bauteil (ab ca. 250 Euro) ersetzt verbaut werden, verlangen Sie einen Nachweis, dass das Bauteil wirklich irreparabel ist und das keine Instandsetzung mehr wirtschaftlich sinnvoll ist.
- Prüfungen mit nachweisbaren Prüfprotokollen für defekte Bauteile sind ebenfalls empfehlenswert. (Prüfmethoden sind schnell und günstig durchzuführen z.B. bei der Bremsanlage wäre das eine Überprüfung auf dem Bremsprüfstand Prüfdauer ca. 10 min oder Prüfen des Bremsdrucks mit einer Prüfdauer von ca. 15-30 min, Kosten ca. 50 €).
- Stellen Sie die Gegenfrage: Welche alternativen Reparaturmöglichkeiten gibt es?
- Altteile: Diese gehören dem Fahrzeugeigentümer- bestehen Sie auf den Erhalt der Altteile bereits bei Auftragserteilung und lassen sich diese bei Fahrzeugübergabe übergeben und erklären. Eine professionelle Werkstatt nimmt sich Zeit für Sie.
- Veranlassen Sie, dass die Auftragserweiterung Ihnen nachträglich schriftlich zugesandt wird.
Damit haben Sie nicht das Gefühl, „überfallen“ zu werden. Durch die gezielten Gegenfragen bewahren Sie einen klaren Kopf, selbst als Laie und können sich somit einen besseren Überblick über die Gesamtsituation verschaffen oder bewahren sich eine Hintertür, das bei der Fahrzeugabholung nach zu holen.




Durch die Auftragserweiterung und damit verbundenen Mehrabreitet verzögerte sich, verständlicher der Abholtermin für das Fahrzeug. Die Kundin holte dann das Fahrzeug ab. Stillschweigend wurde ihr das Fahrzeug mit der Rechnung überreicht. 2.400,00 Euro!!! Bei einem Räderwechsel werden lediglich Beträge unter hundert Euro fällig.
Noch einmal kurz zusammengefasst. Die Kundin wollte eine Räderwechsel. Bekommt über WhatsApp und einen schnellen Telefonanruf die Informationen Bremsscheiben, Bremsbeläge und der beide Bremssättel sind verschließen und müssen ersetzt werden.
Natürlich war eine Rechnung zu erwarten die höher ausfällt. Gute Arbeit soll auch belohnt werden, doch ohne Erklärung fühlte sich die Kundin wie vor eine Wand gefahren und das als langjährige treue Werkstattkundin.
Verunsicherung ob hier alles mit rechten Dingen zu geht. Ein ungutes Gefühl kam auf. Die Rechnung und das Fahrzeug wurden mit genommen. Aber die Rechnung seitens der Kundin noch nicht bezahlt. Die Kundin wollte einen neutralen Experten einholen um sich einen überblick zu verschaffen und fehlendes Fachwissen ergänzen. Sie sprach bei einem versierten KFZ-Sachverständigen vor und erklärte die Situation.
Es sei gesagt, eine Ferndiagnose und Ferneinschätzung ist immer destruktiv. Es können bei einer Fernermittlung lediglich Fragen gestellt und Ansätze in Aussichtgestellt werden. Es wird von Haftungsfragen und technischen Lösungen dringend abgeraten.
Der Kfz-Sachverständige äußerte sich verwundert über das Ersetzen beider Bremssättel. Es käme vor, dass die Bauteile erneuert werden, da diese auch Verschleiß ausgesetzt sind. Doch das beide Bauteile gleichzeitig und ohne Nachweis ersetzungs würdig wären, lässt berechtigte Zweifel aufkommen.
Doch um besser nachvollziehen zu können, was dieses Bauteil „der Bremssattel“ besonders macht, folgt die technische Erläuterung mit Hintergrund wissen:
Hier gehts zu der technischen Erklärung des Bauteils: „Der Bremssattel“.



Nach dieser Beratung vom Kfz-Sachverständigen wollte die Kundin endgültige Klarheit. Sie beauftragte den Sachverständigen mit einem Beweissicherungsgutachten. Eine Rechtschutzversicherung lag vor, ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht wurde hin zu gezogen und dieser bestätigte: die Kosten für dieses Verfahren sind gedeckt.
Die Aufgabe für den neutralen KFZ-Sachverständigen ist nach der Beauftragung, den technischen Sachverhalt zu überprüfen und die Ursachenermittlung des Schadens herbei zu führen. Das kann eine Beweissicherung im Rahmen eines Privatgutachten sein oder vom Gericht in Auftrag gegeben werden.
Eines vor weg, für die Werkstatt: wer den Aufklärt und sach- und fachgerecht nach Herstellervorgaben arbeitet, hat nichts zu befürchten. Für den Kunden: immer im Auftrag (Werkvertrag) Arbeiten anordnen.
Für den Kunden ist das oft schwieriger sich zu schützen bzw. den Nachweis für die Schadenursache zu erbringen. Hier helfen dem Kunden eine Rechtschutzversicherung, die das Fahrzeug mit abdeckt und einen Kfz-Sachverständigen. Für beide Seiten, Kunde und Werkstatt ist es eine anstrengende und zum Teil belastende Situation. Doch für beide Seiten ist eine neutrale Beweissicherung die beste Option. Und in besonders ratsam, bei Fällen wo eine außer gerichtliche Einigung nicht mehr möglich zu sein scheint. Das heißt, bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung ist ein Beweissicherungsgutachten zwingend notwendig.
Die Fragestellung war: Es soll geprüft werden, ob an dem vorgelegten Bremssattel eine Beschädigung vorliegt. Darüber hinaus soll untersucht werden, wenn eine Beschädigung vorliegt, ob die Bremssättel unter wirtschaftlichen Aspekten instandgesetzt und repariert hätte werden können. Eine Kalkulation im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ist ggf. anzufertigen. Prüfmethoden im Rahmen der Schadenminderungspflicht sind vorzuziehen.
Für eine Beweissicherung für diesen Fall wird das gesamte Fahrzeug vom Kfz-Sachverständigen besichtigt und fotodokumentarisch aufgenommen. Der Istzustand des Fahrzeugs wird vollständig notiert.
- Überprüfung der Fahrzeugidentifikation über die Eingeprägte VIN am Fahrzeugrahmen mit den der Zulassungsbescheinigung Teil I
- Kilometerstand und Gesamtlaufleistung
- Anzahl der Vorbesitzer
- Wartungs- und Inspektionsnachweise sowie die HU Unterlagen
- die Reparaturrechnung von der Durchgeführten Arbeit
- Altteile (für die spätere Überprüfung)
- und es erfolgt am Fahrzeug eine Überprüfung auf reparierte und nicht reparierte Vorschäden
Die gesamte Fahrzeughistorie, der Ist-Zustand und reparierte bzw. nicht reparierte Vorschäden können Einfluss auf die genannten Bauteile haben. Die Beweiskette wird damit in sich schlüssig.
Das Fahrzeug wurde aufgenommen, die benötigten Dokumente und Altteile an den Sachverständigen überreicht. Für die Kundin hieß es zunächst abwarten und auf die ersten Einschätzungen bzw. Ergebnisse warten.




Die Vorgehensweise des Kfz-Sachverständigen:
Nach der Beauftragung wurden die Altteile vom Kfz-Sachverständigen optisch in Augenschein genommen. Das waren die Bremsbeläge sowie die Bremssättel. Es wurden keine Auffälligkeiten festgestellt. Das Verschleißbild der Bremsbeläge waren gleichmäßig und ordentlich. Frei von Bruchkanten oder einseitigem Abrieb.
Auch die Inaugenscheinnahme der Bremssättel ergaben keine optische Beanstandung. Der Verschmutzungsgrad war mit normal zu beurteilen. Abdeckkappen und Anbauteile waren vollständig. Undichtigkeiten waren keine ersichtlich.
Um den Sachverhalt weiter zu ergründen und konkretisieren zu können, müssen weitere Maßnahmen ergriffen werden. Bei einem kompakten Bauteil, wie der Bremssattel, kommen nur noch wenige Optionen in Frage. Eine Druckprüfung und danach eine Zerlegung des Bauteils. Für die genannten Prüfschritte sind spezielle Prüfgeräte und Personal notwendig. Eine dafür zertifizierte Werkstatt wurde vom Kfz-Sachverständigen beauftragt. Die Werkstatt dient dem Kfz-Sachverständigen als Gehilfe und leistet die Zuarbeit. Beurteilen und Entscheiden, mit anderen Worten, die Verantwortung verbleibt immer bei dem Kfz-Sachverständigen.

Die Entscheidungsfreiheit des Kunden ist das höchste Gut, hier kann der Dienstleister (Kfz-Sachverständiger, Kfz-Gutachter) in die Verantwortung und letzten Endes in Haftung genommen werden, wenn diese dem Kunden eingeschränkt wird.
Das bedeutet: Fußt die Entscheidung z.B. für eine Neuanschaffung auf einer falschen Tatsache, weil nicht gründlich ermittelt und kalkuliert bzw. einige Aspekte nicht berücksichtigt wurden, so haftet der in diesem Falle der Kfz-Sachverständige für die Mehrkosten. Da der Auftraggeber als „Laie“ auf das Gutachten vertrauen darf. Die eingeschränkte Entscheidungsfreiheit des Kunden ist gerichtlich einklagbar.
Praxistipp für die Kfz-Werkstatt:
In 80% der Fällen, egal ob Privat oder vom Gericht beauftragt, benötigt der Kfz-Sachverständige erweiterte zuarbeitet in Form von Laboranalysen über Betriebsflüssigkeiten oder erweiterte Demontagearbeiten für die Ursachenermittlung. Betritt der Kfz-Sachverständige für die Beweissicherung den Reparaturbetrieb bzw. die Kfz-Werkstatt (dabei ist es zunächst unerheblich ob es sich um den Betrieb Handelt gegen den vor gegangen wird oder einem dritten neutralen Betrieb), hat das für den Betrieb durchaus seinen Charme und kann viele Vorteile einbringen. Werden die Potenziale und Zeichen erkannt, hat die Kfz-Werkstatt die Möglichkeit zu glänzen. Aktive und Konstruktive Lösungsfindung zeigt von hoher Fachkompetenz und ein Höchstmaß an kundenorientierten Service. Prfoessionelles Auftreten spricht sich innerhalb der Szene schnell rum und ist bei Kunden beliebt. Das gleiche gilt ebenso, falls auf destruktive Art und Weise zugearbeitet wird.
Mit anderen Worten, der Betrieb erhält kostenfrei eine Marketingkampagne und kann sich weiterhin als Profi etablieren und den Bereits vorhanden Ruf ausbauen oder einen Ruf aufbauen. Gerade für junge Unternehmen eine wirkliche Chance.
Monetär betrachtet bekommt der ausgewählte Reparaturbetrieb gleich zwei Chancen. Wird die Kfz-Werkstatt vom Kfz-Sachverständigen beauftragt Demontagearbeiten durchzuführen, sind diese Kosten zu 100% immer gedeckt. Entweder durch eine Rechtschutzversicherung oder bei Gerichtsaufträgen, durch den bereits gezahlten Vorschuss. Betriebswirtschaftlich steigert das den Cashflow.
Also weitere Chance kommt hinzu, dass der Kunde nach Verfahrensende, den Wagen gleich vor Ort reparieren lässt oder anderweitig als Kunde zu gewinnen ist.
Das Prüfergebnis:
Die demontierte Bremsskolben zeigten Korrosion mit Kantenbildung in der Lauffläche auf. Ein An- oder Abschleifen gibt der Hersteller nicht frei. Die Gefahr ist zu groß, dass der Umfang der Bremskolben verändert wird. Undichtigkeiten und der Komplettausfall der Bremsanlage wären die Folge. Einzelne Bremskolben als Ersatzteil sind vom Hersteller nicht verfügbar und ebenfalls nicht frei gegeben. Beide Bremssättel waren erforderlich ersetzt zu werden.
Das Ergebnis spricht für den Reparaturbetrieb. Aber das ganze hat dennoch einen sehr großen Beigeschmackt. Durch einen authentischen Nachweis, wäre der streit nicht entstanden. Der Betrieb hat auf „Verdacht“ die Bauteile ersetzt. Wohlwollend kann dieser KFz-Werkstatt auch gute Erfahrungswerte nachgesagt werden. Dennoch ein authentischer Nachweis hat gefehlt und das Vertrauensverhältnis des Kunden zerstört. Die konstruktive Kritik der Kundin, angesichts der Rahmenbedingungen sowie das Hinterfragen über die Vorgehensweise der Werkstatt war gerechtfertigt.
Ein späteres verdecktes Nachfragen beim Personal, aus der beauftragten Werkstatt, brachte die Erkenntnis, dass niemand eine qualifizierte Aussage darüber treffen konnte, ober der Bremssattel hätte tatsähclich getauscht werden müssen. Es lag kein Prüfprotokoll über die Bremskraft, über Bremsverteilung und kein Nachweis des Bremsdruckes vor. Lediglich die mündliche pauschale Behauptung der Werkstatt.
Die Auftragserteilung in diesem Falle fiel nicht unter den Fernabsatz und unterlag somit nicht dem Widerrufsrecht, welches außerhalb der geschlossenen Geschäftsräume für 14 Tage (bei nicht Aufklärung über das Widerrufsrecht x 1 Jahr und 14 Tage) für Privatpersonen gilt. Nach dem kritischen Ansprechen dieser Punkte, kam die Werkstatt mit der Argumentation in Erklärungsnöte. Mehrmaliges unprofessionelles Arbeiten wurde entlarvt, das Vertrauensverhältnis nachhaltig zerrüttet und die Kundin entschied sich für eine neue Werkstatt.
Kfz-Sachverständiger Florian Focke ist annerkannt im Berufsverband VKS.
Seit 11 Jahren tätig für Fahrzeugschäden und Fahrzeugbewertungen, mit der Spezialisierung für Sonder- und Einsatzfahrzeuge. Das Erstellen von technischenGutachten und Beweissicherungsgutachten für das Gericht.
