Warum sind Reparaturen und Schadenfeststellungen so speziell? Es sind doch doch nur Elektrokleinstfahrzeuge im Straßenverkehr und nicht selten sehr günstig zu beschaffen? Die Kosten doch nicht viel, alsowarum ein Gutachten?
Wussten Sie, dass ein verunfallter und nicht geprüfter Lithiumionen-Akku als Gefahrengut der Klasse 9 eingestuft wird (Batteriegesetz – BattG)
Lithium-Ionen-Akkumulatoren sind höchst reaktionsfreudig. Nach einem Unfall ist der E-Roller (aber noch mehr betrifft es den E-Scooter) in 90%-98% der Fälle ein wirtschaftlicher Totalschaden. Das Prüfen einens Lithium-Ionen-Akkus kostet ca. 150€-250€. Diese Kosten wird kein wirtschaftlich denkender Mensch, bei einem Totalschaden in Auftrag geben.
Also Verschrotten und zum Verwerter abgeben? Ein klares NEIN!
Den aktuell wird ein zertifizierter Verwertungsbetrieb solch ein E-Roller und E-Scooter nicht annehmen. Denn es ist unklar, wie mit solch einem Lithium-Ionen Akku umgegangen werden soll. Was nun?
Gute Nachrichten! – Der Fahrzeughersteller ist verpflichtet, ein Altfahrzeug kostenlos entgegen zu nehmen.
Aber wie soll der E-Roller bzw. E-Scooter zum Hersteller gelangen? Denn die Kosten für den Transport sind nicht enthalten. Wie verschickt man den ein Gefahrengut der Klasse 9? Und was kostet das? Und was, wenn der Hersteller im Ausland seinen Sitz hat?
Spannende Fragen oder? Finden wir auch und daher helfen wir Ihnen den für Sie optimalen Lösungsweg zu finden. Kontaktieren Sie uns. Wir helfen Ihnen gerne und umgehend weiter.