Der Sachverständige bzw. der Kfz-Gutachter ist verpflichtet das Fahrzeug auf reparierte Vorschäden und auf nicht reparierte Vorschäden zu überprüfen.
Mit dazu gehört das Befragen und die damit folgende Aussage des Fahrzeugbesitzers.
Eine optische Überprüfung lässt lediglich unreparierte Vorschäden erkennen. Um ein Gesamtbild über den Wagen zu erhalten ist allein ungenügend. Erst eine Messung der Lackschichtstärke mittels Messgerät für Eisen (FE), Aluminium (AL) und GFK (für Stoßfängerverkleidungen) geben Aufschluss auf reparierte Vorschäden.