Kostenvoranschlag (KVA) oder Gutachten?

Gutachten

  • Anerkannte Beweissicherung und gerichtsfest erstellte Schadendokumentation.
  • Detaillierte Schadendarstellung mittels Kalkulation und Fotodokumentation.
  • ggf. Ermittlung einer Wertminderung.
  • Ermittlung des Nutzungsausfall.
  • Ermittlung weiterer Ersatzansprüche (z.B. beschädigte Zusatzausstattung, Kosten Tankinhalt, Kindersitz).
  • Rechtssicher als Beweis- und Nachweisgrundlage.
  • Für Sie Kostenneutral, wenn Sie unverschuldet an einem Verkehrsunfall beteiligt sind.

Kostenvoranschlag

  • Keine Beweissgrundlage.
  • Einfache Aufflistung von Arbeitszeit und Ersatzteilepreise.
  • Kostenpflichtig bei Erstellung.
  • Gefahr der Ablehnung der Schadenregulierung.

Kleiner Schaden, große Frage. Ist ein Kostenvoranschlag ausreichend oder ist ein professionelles Gutachten empfehlenswert? Erfragen Sie nach Ihren Schadenersatzansprüchen!

Ein grundsätzlicher Gedanke: Einen Schaden mit nur einem Blick exakt Einschätzen, ist ohne weiteres nicht möglich. Denn auch ein „Husten“ kann für Ihr Immunsystem alles oder nichts bedeuten. Holen Sie sich Rat von jemanden, der die Situation exakt einschätzen kann, von einem Kfz-Sachverständigen.

Bei einem Schaden sind Sie verpflichtet den Nachweis zu führen und die Offenbahrungspflicht einzuhalten.

Kleiner Schaden?
950 € Schadenhöhe und 5 Tage Ausfallzeit, aufgrund der Beantragung der neuen Kennzeichen.

Ein „Rämpler“ auf einem Parpkplatzgelände. Ermittelte Schadenhöhe des Kfz-Sachverständigen: 1.200 €. Eine sogenannte Smart-Repair-Lackierung gibt der Hersteller bei der Lackart und der Größe der beschädigten Fläche des nicht mehr frei. Hätten Sie das gewusst? Ausfallzeit 3 Tage, vollständige Lackierung des Stoßfängers.

Mercedes Benz B-Klasse
Kratzfester Klalack und Metallic Basislack.
Gutachten erforderlich? Ja!
Beweissicherung durch den Kfz-Sachverständigen.
Gutachtenerstellung für die Schadenregulierung.
Auch hier ist ein Gutachten erforderlich.

Zusammfassung:

  • Abweichungen von mehr als 10 % kann die Entscheidungsfreiheit des Kunden bereits einschränken.
  • KVA wird mit ca. 10 %  – 15% des Schadenumfangs an Sie berechnet.
  • Schadenumfang um bis zu 15 % – 30 % geringer kalkuliert als ein Gutachten.
  • KVA hat keine Beweisfunktion.
  • Wer schreibt haftet auch.
  • Ein Schaden unter 1.000 € netto gilt als Bagatelle.
  • Anfertigung eines KVA ist dennoch nicht empfehlenswert.
  • Einholung eines Schadengutachten bei Bagatellen auch nicht ratsam.
  • Welche Optionen verbleiben?
  • Auf die Wortwahl kommt es an:
  • Gutachten NEIN -> Gutachter JA!
  • Gilt für Kasko- und Haftpflichtschaden
  • Kostenkalkulation, gutachterliche Kostenkalkulation, Gutachterliche-Prognose
  • Reparaturauftrag lautet auch hier wie gewohnt: Reparatur gemäß Vorgabe des Gutachters bzw. Sachverständigen
  • (Vorsicht bei dem Wort „Kurzgutachten“!)