Unfallgutachten für Sonder- und Einsatzfahrzeuge

Unfallgutachten nach
DIN 14502, 1846 & 1789

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Das besondere Gutachten für Fahrzeuge der nicht polizeilichen Gefahrenabwehr.

Die Sonderfahrzeuge und Einsatzfahrzeuge des Rettungsdienstes sowie der Feuerwehr.

Vertrauen Sie auf die Fachkompetenz und Erfahrung der Sachverständigen für Sonder- und Einsatzfahrzeuge der Automobile-Solutions & Consulting. Die Beweissicherungsmaßnahmen sind anerkannt, akzeptiert und bilden die Grundlage für eine erfolgreiche Schadenregulierung nach den aktuellen DIN Normen, Gesetzen, technischen Vorgaben des Herstellers und Dienstvorschriften.

 

Bei Rückfragen nehmen Sie bitte direkt Kontakt mit uns auf: Kontakt

Sie erhalten bei uns:

  • Schadenmanagement und Versicherungsabwicklung (Haftpflicht, Kasko, Teilschuld)
  •  Gutachtenerstellung
    Wertermittlung und Verkauf
    Fachberatung für Wartung und Service
  • Abnahmen nach DGUV 49 und UVV
  • Prüfung von ausgewähltenArbeitsmittel
  • Technische Beratung
  • Seminare und Unterweisungen

Normen erhalten und stellen sicher: Image, Technik, Risikovermeidung, Einsatzbereitschaft.
Produkte und Fahrzeuge die einer DIN EN Norm unterliegen müssen aus Haftungsgründen
geprüft und bewertet werden.

Normen geben Mindeststandarts vor:

  • DIN EN 1789 Rettungswagen (RTW)
  • DIN EN 75076 / -79  Notarzteinsatzfahrzeug (NEF)
  • DIN EN 1865  Krankentransportmittel (alt: Medizinproduktgesetz)
  • DIN EN 1846 Feuerwehrfahrzeuge (1-3)
  • DIN EN 14502 -Feuerwehrfahrzeuge, nationale Ergänzung

Basis für die Ermittlung der Schadenersatzansprüche am und im Sonder- und Einsatzfahrzeug:

  • Fahrzeughersteller
  • Aufbauhersteller (Aufbauarten)
  • Normen und Gesetze (Landesrettungsdienstgesetz, LRDG)
  • DGUV 49, 70
  • Dienstvorschriften (FwDV)
  • Erlasse und Verordnungen
  • Bereichspläne
Die Aufnahme der Inventarisierung immer mit Beweisfoto Typschild und Seriennummer.

Normen erhalten und stellen sicher: Image, Technik, Risikovermeidung, Einsatzbereitschaft.
Produkte und Fahrzeuge die einer DIN EN Norm unterliegen müssen aus Haftungsgründen
geprüft und bewertet werden.

Normen geben Mindeststandarts vor:

  • DIN EN 1789 Rettungswagen (RTW)
  • DIN EN 75076 / -79  Notarzteinsatzfahrzeug (NEF)
  • DIN EN 1865  Krankentransportmittel (alt: Medizinproduktgesetz)
  • DIN EN 1846 Feuerwehrfahrzeuge (1-3)
  • DIN EN 14502 -Feuerwehrfahrzeuge, nationale Ergänzung

Bestandteile die der Kfz-Sachverständige ermittelt:

  • Reparaturwege
  • Reparaturdauer
  • Wiederbeschaffungswert
  • merkantile Wertminderung
  • technische Wertminderung
  • Verbringungskosten
  • Beurteilung von Einsatz- und Sicherheitstechnik
  • Beurteilung der Sonder- und Medizinischen Ausstattung
  • Reinigungs und Desinfektion des Fahrzeugs
  • Abnahme der UVV nach DGUV 49, 70 und ggf. VDE Prüfung

„Die Grundlage in der Schadenregulierung, ist ein qualitativ hochwertiges Beweissicherungsgutachten nach Vorgaben des Fahrzeugherstellers und des Aufbauherstellers.

So kann eine sach- und fachgerechte Reparatur und zuverlässiger Einsatz des Sonderfahrzeugs gewährleistet werden.“

Zusätzlich ist umfangreiches Wissen und spezielle Kenntnisse über Normen, Gesetze, Vorschriften zwingend erforderlich. Ersatzteilpreisversorgung, Stand- und Ausfallzeiten sowie Fachwissen im Segement der Gebrauchtfahrzeuge sind für den Kfz-Sachverständigen für Sonder- und Einsatzfahrzeuge unverzichtbar.

Die Unfallcheckliste für Feuerwehren und Fahrzeuge des Rettungsdienstes nach VDFB (Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V. ) gemäß Merkblatt 06-05 Fahrertraining (Stand Mai 2017) von unseren Sachverständigen und Gutachtern für das Kraftfahrzeuggewerbe, für Einsatzkräfte der Polizei, des Rettungsdienstes und für den Katastrophenschutz erstellt.

Weitere Prüfungen und Überprüfungen durch den Kfz-Sachverständigen:

  • UVV nach DGUV 49/ FwDV 100
  • Prüfen von (tragbaren) Leitern und
    Tritte
    n nach DGUV 208-016 und FwDV 10
  • Ladungssicherung nach
    VDI 2700
Prüfung die Vernalasst werden können:

 

  • VDE-Prüfung nach DGUV3
  • Fahreugverschränken
  • Einmessen der Funkantenne nach FwDV 800/ FwDV 810

Nach einer Unfallinstandsetzung können weitere Nebenarbeiten zwingend erforderlich.

  • Die Überprüfung der Unfallverhütungsvorschrift für Feuerwehren nach DGUV 49, DGUV 70, DGUV 71.
  • EDV-Prüfung (DGUV 3).
  • Das Einmessen der Funktechnik.
  • Beklebung und Folierung der Leucht- und Signalfarbe.
  • Prüfen von Atemschutzgeräten (je nach Ausstattung und Inventarisierung).

Das Fahrzeug der Feuerwehr, von der Polizei oder vom Rettungsdienst ist vollständig sach- und fachgerecht Instandgesetzt. Nach Herstellervorgaben sowie nach Vorgaben des Aufbauherstellers, erfolgt als letzten Schritt eine Reparaturbestätigung des Sachverständigen bzw. des Kfz-Gutachters. Die UVV nach DGUV 49 für Feuerwehren, DGUV 70 und DGUV 71 kann ebenfalls vom Gutachter mit durchgeführt werden.

Sie erhalten folgende  Vorteile:

  • Das Fahrzeug ist geprüft auf Arbeitssicherheit.
  • Die Reparatur ist nachweislich  bestätigt (Vorteil bei Wiederverkauf bzw. Ausmusterung).
  • Bei einem erneuten Unfall, haben Sie vollen Anspruch auf vollständiger Schadenregulierung.
Der Vollständigkeit halber bleibt zu erwähnen, dass auch genügend Komponenten verbaut und Maßnahmen ergriffen werden, die nicht zerstörungsfrei demontierbar bzw rückbaubar sind. Steckdosen für die Außeneinspeisung von Einsatzleitfahrzeugen zum Beispiel oder auch Bohrungen durch das Dach für zusätzlich angebrachte Funkantennen (das trifft ebenso auch auf Wohnwagen und Wohnmobile zu).
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