Es ranken sich viele Mythen und Gerüchte darüber, ab wann ein Sachverständiger oder Gutachter eingeschaltet oder beauftragt werden soll.
Wichtig: Wenn Sie unverschuldet an einem Unfall beteilit sind, haben Sie die Entscheidung:
1. Welcher unabhängiger und neutreler Sachverständiger mein Fahrzeug begutachtet?
2. In Welcher Werkstatt mein Wagen repariert werden soll.
3. Welcher Rechtsanwalt für Verkehrsrecht meine Schadenersatzansprüche durchsetzt.
Das sind IHRE Helfer und Unterstützer. Kostenneutral, wenn Sie unverschuldet sind.
Die Antwort lautet: Sie können immer einen Sachverständigen und Kfz Gutachter beauftragen, bei:
- einem Unfallschaden
- bei einer Fahrzeugbewertung
- Streitigkeiten mit technischen Inhalten (Motorschaden, Getriebschaden, Lackschaden, Aggregateschaden, Brandschaden)
- Beweissicherungen und Beweissverfahren (z.B. nach einem Gebrauchtfahrzeugkauf)
!Denn auf die Schadenhöhe kommt es nicht an!
(Auf-)Klärung:
Es gibt Meinungen die besagen: einen Gutachter und Sachverständigen darf man nicht bei einem Bagatellschaden einschalten (Schäden unter bzw. bis 1000 € Schadenhöhe).
Oder erst ab 4000 € Schadenhöhe.
Aber wie kann ich die Schadenhöhe wissen, geschweige denn einschätzen?
Die Wahrheit ist, ein Kfz Gutachter und Sachverständigen können Sie immer und zu jeder Zeit beauftragen. Der Gutachter schätzt die Schadenhöhe ein. Auch die Kosten des Kfz Gutachters bzw. des Sachverständigen müssen bei einem Haftpflichtschadenfall (Sie sind unverschuldet) übernommen werden.
Denn es kommt auf die Wortwahl an. Ein GutachTEN ist erst AB einer Schadenhöhe von 1000 € zulässig.
Der GutachTER immer! Einschränkung ist, der Gutachter darf dann eben kein Gutachten erstellen sondern ein „geschmählertes“ Produkt.
Hintergrund:
Es geht um die Schutzwirkung des Geschädigten. Der Geschädigte darf immer auf die Aussage oder auf das erstellte Produkt des Sachverständigen vertrauen. Da der Geschädigte in der Regel Laie ist und es nicht besser einschätzen kann.
Der Sachverständige ist der Profi.
Befindet sich die Schadenhöhe unter 1000 €, können Sie vom Sachverständigen und Kfz Gutachter folgende Produkte erhalten:
- Kostenkallulation auf gutachterlicher Basis (kein Kostenvoranschlag – KVA)
- Beweissicherung (Fotos, Videos)
- Zeugenfunktion
Aber Sie genießen weiterhin den „Schutzmantel“ des Sachverständigen. Sie sind abgesichert durch die neutrale Funktion des Sachverständigen und Kfz Gutachters.
Haben Sie aktuell ein Fall wie diesen? Rufen Sie uns an oder Kontaktieren Sie und hier.
Wir klären Sie vollständig auf und finden den für Sie optimalen Lösungsweg.