Wann soll ich den Schaden bei der Versicherung melden?

Sie sind verpflichtet den Schaden innerhalb von drei Werktagen bei Ihrem Versicherer zu melden.

Praxistipp:

Auch wenn Sie keine Schuld am Unfallgeschehen haben, melden Sie es vorsorglich dennoch Ihren Versicherer. Machen Sie darauf aufmerksam, dass Sie unverschuldet sind.