Expertenrat: von Florian Focke – Automobile-Solutions & Consulting.
KFZ – Sachverständiger für Fahrzeugschäden & Bewertungen, Spezialist für Sonder- und Einsatzfahrzeuge (Anerkannt durch den Berufsverband VKS).
Was sollten Sie nach einem KFZ-Unfall beachten bzw. vermeiden?
Herr Focke, nach einem KFZ-Unfall, gleich ob Privatperson, Gewerbetreibender oder bei Sonder- und Einsatzfahrzeugen; was sollte unmittelbar nach einem KFZ-Unfall beachtet bzw. vermeiden werden?
Nach einem KFZ-Unfall ist es wichtig Ruhe zu bewahren und folgende vier Schritte einzuleiten:
- Die Unfallstelle sichern und ggfs. Erste Hilfe Leisten
- Die Polizei bzw. Rettungs- und Einsatzkräfte alarmieren
- Für Sie wichtig: Notieren Sie sich das Kennzeichen vom Unfallgegner sowie potenzielle Zeugen und fertigen Sie Bilder von der Unfallstelle an.
- Kontaktieren Sie unmittelbar Ihren KFZ-Sachverständigen – den einen kleinen Schaden bei den modernen Fahrzeugen gibt es heut zu Tage nicht mehr.
Warum genau sollten diese vier Schritte eingeleitet werden?
Die Unfallstelle sichern ist wichtig, um folge Unfälle zu vermeiden und um andere Verkehrsteilnehmer zu warnen.
Die Polizei sollte immer hinzugezogen werden, um eine neutrale Unfallaufnahme gewährleisten zu können, damit es später nicht zu widersprüchlichen Aussagen (oftmals vom Unfallverursacher) kommen kann.
Zeugen sind wichtig, damit das Unfallgeschehen neutral bestätigt werden kann. Gehen Sie direkt auf die Personen zu und erfragen, ob diese sich als Zeugen bereiterklären möchten. Das kann den späteren Regulierungsprozess ungemein beschleunigen.
Ihr KFZ-Sachverständiger kann mit Hilfe Ihrer Angaben direkt Einschätzen was am besten zu tun ist.
Z.B. kann Ihr Sachverständiger eine erste unverbindliche Schadeneinschätzung abgeben. Die Fahrfähigkeit kann grob beurteilt werden. Ob Ihr Fahrzeug sicherheitshalber nicht doch abgeschleppt werden sollte. Hier erhalten Sie direkte Informationen, die Ihnen sofort Klarheit verschaffen und einen roten Leitfaden mit in die Hand geben.
Herr Focke was sollte Ihrer Meinung nach bei einem KFZ-Unfall unbedingt vermieden werden?
Oftmals wird das Kennzeichen vom Unfallverursacher nicht notiert. Nur das gibt Aufschluss, welcher Versicherer für die Regulierung ausfindig gemacht werden kann – daher unbedingt notieren!
Versuchen Sie ruhig zu bleiben und vermeiden Sie emotionale Aussagen. Bleiben Sie Sachlich und Klar. Niemand verursacht einen Unfall mit Absicht. Oftmals werden Beweisbilder von der Unfallstelle gefertigt, nach dem diese geräumt wurde. Eine Rekonstruktion erstellt sich dann als kompliziert. Gerade bei einem Auffahrunfall, wenn im Nachgang der Unfallgegner behauptet: „Sie sind mir Rückwerts gegen die Frontgefahren“ – dann steht es ohne Zeugen, oftmals Aussage gegen Aussage.
Herr Focke welche Unfallarten sind Ihnen bekannt und was sind die größten Unterschiede?
Es gibt drei Arten von Unfällen:
Der Haftpflichtschaden – Sie sind schuldlos am Unfall beteiligt. Hier steht es Ihnen gesetzlich zu eine KFZ-Werkstatt, einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht sowie einen freien KFZ-Sachverständigen zu beauftragen. Die Ksoten müssen dann vom Versicherer des Unfallgegners getragen werden. Für Sie sind diese Beauftragungen kostenneutral.
Der Teil- / Voll-) Kaskoschaden – Der Unfall wurde selber verursacht. Hier müssen Sie Ihren Versicherer darüber in Kenntnis setzen und Informieren. Da sie einen Vertrag mit dem Versicherer abgeschlossen haben sind Sie Weisungsgebunden. Doch auch lohnt eine Kontaktaufnahme mit dem freien KFZ-Sachverständigen. Er kann für Sie prüfen, welche unbekannten Möglichkeiten Sie haben. Und glauben Sie mir, dass sind ehr als man zunächst annehmen mag.
Der Unfall mit Teilschuld – Eine klassische Situation ist ein Spurwechsel beider Fahrfahrzeuge. Kurz gesagt: es erfolgt eine Schadenregulierung teils über die Haftpflichtversicherung und wenn vorhanden die Vollkaskoversicherung. Das Thema ist sehr komplex, mit vielen Optionen für den Geschädigten. Eine Beauftragung des freien Sachverständigen ist möglich, doch benötigen Sie dazu ebenfalls eine Rechtschutzversicherung für Verkehrsrecht und einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht.
Der Freie Sachverständige ist sehr fachkundig in allen drei Konstellationen. Meiner Meinung nach erhalten Sie die neutralste Beratung genau dort.
Gerne können mich interessierte Leser*innen für einen Rat oder nach einem Unfall auch telefonisch kontaktieren, unter meiner Mobilnummer: 0151/64703337 oder per Mail an: info@automobile-solutions.de