Was kann in einem Kfz Gutachten enthalten sein? Was wird ausgezahlt?

Ihr Schadenersatzanspruch hängt vom Schadenumfang ab. Daher können wir nur einen kleinen Einblick geben.

Wichtiger Hinweis:

Der Sachverständige ermittelt den Schadenersatz am Fahrzeug. Alle anderen Ersatzansprüche (wie z.B. die Höhe des Schmerzensgeldes),  kann nur ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht für Sie ausfindig und geltend machen. Wir helfen Ihnen gerne eine Kanzlei zu finden, die Sie berät. Daher ist es ratsam sich professionell zu verhalten und strategisch gut aufzustellen.

Das beduetet :

  1. Sachvertständiger und Kfz Gutachter an Ihrer Seite
  2. Anwalt für Verkehrsrecht an Ihrer Seite
  3. ggf. Aktivierung Ihrer Verkehrsrechtsschutzversicherung bei Unklarheiten mit dem Unfallgegner

Voraussetzung ist, dass Sie unverschuldet an einem Verkehrsunfall beteiligt sind (Haftpflichtschaden = gesetzliche Regelung).

Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie mich direkt.

Folgende Schadenersatzansprüche, die Ihnen zustehen können:

  • Kosten für die Beauftragung des Sachverständigen.
  • Kosten für die Beauftragung einer Kanzlei für Verkehrsrecht.
  • fiktive Reparaturkosten (Auszahlung der Reparaturkosten ohne Mehrwertsteuer)
  • Wertminderung.
  • Nutzungsausfall (es wird der Geldwert des nicht genutzten Mietwagens ersetzt).
  • Vorhaltekosten (bei gewerblich genutzten Fahrzeugen).
  • Umbaukosten (bei Sonder- und Einsatzfahrzeugen).
  • Verdienstausfall/ Entgeldfortzahlung (nicht im Gutachten enthalten, bitte fragen Sie eine Rechtsanwalt)
  • Schmerzensgeld bei Personenschäden. (nicht im Gutachten enthalten, bitte fragen Sie eine Rechtsanwalt)
  • Haushaltsführungsschaden bei Personenschäden. (nicht im Gutachten enthalten, bitte fragen Sie eine Rechtsanwalt)
  • Kosten für den verbliebenen Tankinhalt (das gilt bei Fahrzeugen die einen wirtschaftlichen Totalschaden erlitten haben und nicht mehr fahrbereit im Sinne der StVO sind).
  • Kosten die bei der Zulassungsbehörde entstanden sind (z.B. neues Kennzeichen, Anmeldegebühren bei einem neuem Fahrzeug), nur wenn diese Kosten nachweislich entstanden sind.
  • War der Kindersitz zum Unfallzeitpunkt besetzt, ist dieser ebenfalls zu erneuern und zu ersetzen.

Das was hier beschreiben, sind keine überzogenen Forderungen oder Vorgehensweisen. Es sind technische und rechtliche Ansprüche die Sie geltend machen können.

Sie gehen davon aus, dass Sie die Regulierungen selbst vornehmen können? Vergegenwärtigen Sie sich, dass bei einer Schadenregulierung, Sie immer den Versicherungskonzern als Gegenspieler haben. In diesem Konzern sind eigene Rechtsabteilung und Schadensteuerer und Techniker beheimatet.

Sie haben den Unfall selber verschuldet. Was steht mir in einem Kaskoschaden zu?

Bei einem Schaden wo Sie selber den Unfall verursacht haben (Kaskoschaden), stehen sämtliche Schadenersatzansprüche in Ihren vertraglichen Unterlagen, den allgemeinen Kaskobedingungen (AKB). Wir prüfen Ihre Unterlagen neutral und fair, damit Sie wissen was Ihnen bei einem Schadenfall zusteht.