Expertenrat: von Florian Focke – Automobile-Solutions & Consulting.

KFZ – Sachverständiger für Fahrzeugschäden & Bewertungen, Spezialist für Sonder- und Einsatzfahrzeuge (Anerkannt durch den Berufsverband VKS).

Herr Focke, Sie erstellen auch Fahrzeugbewertungen und Wertgutachten für Fahrzeuge. Bevor Sie tiefer in das Thema einsteigen. Welche Arten von Fahrzeugwerten gibt es?

Im Groben und ganzen sind es folgende Werte die für Fahrzeuge (je nach Kategorie) wichtig sind:

Zeitwert – Der Zeitwert ist der Wert eines Wirtschaftsgutes der um die Summe der bisherigen planmäßigen Abschreibungen verminderte Anschaffungswert.

Wiederbeschaffungswert – Ist der Wert der Aufgebracht werden muss, um ein technisch gleichwertiges oder von der Ausstattung zumutbares Fahrzeug bei einem seriösen Händler im Wirtschaftsraum des Besitzers zu erwerben. Hier fallen z.B. Steuern bei einem Kauf an.

Marktwert – Der Marktwert ist der Wert, der auf dem freien Markt, wenn das Fahrzeug überwiegend von Privatpersonen zu Privatperson angeboten wird. Der Kauf solcher Fahrzeuge ist steuerneutral.

Restwert –  Der Restwert ist der Wert, der erzielt wird, wenn das Fahrzeug mit einem unreparierten Unfallschaden angeboten wird. Oftmals wird der Restwert von Firmen angeboten, die sich auf diese Fahrzeuge spezialisiert haben. Der Restwert wird daher für gewöhnlich auf einem Spezialmarkt ermittelt.

Buchwert – Der Buchwert ist im Rechnungswesen der Wert, mit dem ein Wirtschaftsgut zum Bilanzstichtag in der Bilanz aktiviert oder passiviert ist. Der Buchwert ist somit nicht unbedingt der Wert, der beim Verkauf des Gutes als Erlös zu erzielen wäre.

Für welche Fahrzeuge sind Wertgutachten sinnvoll und worauf sollte geachtet werden?

Fahrzeugbewertung bzw. Wertgutachten sind wichtig für folgende Fahrzeuggruppen:

  • Oldtimer / klassische Fahrzeuge
  • Youngtimer (Liebhaberfahrzeuge)
  • Sportwagen
  • Tuningfahrzeuge
  • Gewerbefahrzeuge
  • Sonder- und Einsatzfahrzeuge

Welchen Mehrwert kann mir eine Fahrzeugbewertung einbringen?

Da antworte ich Ihnen gerne mit einer Gegenfrage: Würden Sie ein seltenes und kostbares Bild eines großen Künstlers kaufen ohne es auf Echtheit und Authentizität zu überprüfen? Wahrscheinlich eher nicht. Bei Oldtimer, klassische Fahrzeuge, Youngtimer, Sportwagen und Tuningfahrzeugen verhält es sich genauso.

Ein von mir erstelltes und an Sie überreichtes Wertgutachten bzw. Fahrzeugbewertung, gewinnt im Laufe der Zeit immer mehr an Bedeutung. Besondere Liebhaberfahrzeuge ab einem alter von 20 Jahren fallen in das sogenannte „Passion – Investment“. Also die Investition in eine Leidenschaft. Der Nachweis mit einem Wertgutachten aus unserer Hand für Sie trägt zum Werterhalt Ihres Fahrzeugs entscheidend bei. Der Automarkt für Young- und Oldtimer legte in der Vergangenheit stets zu und erfreut sich weiterhin großer Begeisterung. Die Fahrzeugwerte steigen.

Fakt ist: es existiert eine große Nachfrage nach seltenen,  einzigartigen und authentischen Fahrzeugmodellen. In diesem Zusammenhang ist es entscheidend die Originalität sowie den Pflegezustand sowie die Fahrzeughistorie Ihres Autos nachzuweisen.

Wichtiger Hinweis: Sorgen Sie dafür, dass Ihr Fahrzeug niemals unterversichert ist. Das kann sich sehr ungünstig bei einer Regulierung nach einem Unfallschaden oder Entwendung für den Besitzer Auswirken.

Und wie sieht es bei Gewerbefahrzeugen aus oder noch interessanter bei Sonder- und Einsatzfahrzeugen?

Für Gewerbefahrzeuge muss die Perspektive etwas verändert werden. Hier gilt es einen exakten Wiederbeschaffungswert zu ermitteln.

Der Grundsatz gilt dann, wenn die Fahrzeuge aus einem Unternehmen in den freien Markt oder in den Eigenbesitz übergehen soll, werden die Bewertungen für das Finanzamt gebraucht. Daraus ergibt sich dann die zu entrichtende Steuer. Oftmals erfolgt eine Steuernachzahlung, je nach Wert.  Diese kann je nach dem größer oder moderater ausfallen. Abhängig vom Fahrzeugzustand der den Wiederbeschaffungswert sowie die aktuelle Marktsituation (Angebot und Nachfrage) maßgeblich beeinflusst.

Ganz anders aber nicht weniger interessant ist es bei Sonder- und Einsatzfahrzeugen.

Z.B. Darf eine Feuerwehr kein Geld einnehmen. Wird das Einsatzfahrzeug verkauft (Gründe können sein: nicht mehr einsatzfähig oder zeitlich bedingte Ausmusterung) fließen die erworbenen Gelder zurück in die Stadtkasse. Die Feuerwehr ist aus der Sicht der Stadt immer eine Ausgabeposition.

Eine fundierte Fahrzeugbewertung nützt der Feuerwehr, um exakt den Wert zu ermitteln damit das Einsatzfahrzeug entsprechend auch veräußert werden kann.  Oftmals sind die Werte deutlich höher als angenommen. Die Entscheider der Feuerwehr haben dann clevere Argumente gegenüber der Stadt wenn es um zukünftliche eine Neubeschaffungen geht oder das Beschaffen von Werkzeugen, Gerätschaften bzw. persönlichen Schutzausrüstungen.