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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Auftragserteilung

Der Auftrag zur Gutachtenerstellung ist in der Regel schriftlich zu erteilen, aber auch mündlich bzw. fernmündlich aufgegebene und so entgegengenommene
Aufträge sowie durch Dritte übermittelte Aufträge gelten als verbindlich. Der Auftraggeber hat das Schadensausmaß und den Schadenshergang möglichst
umfassend und wahrheitsgemäß zu erläutern, um eine ordnungsgemäße Schadensaufnahme zu ermöglichen. Alt- bzw. Vorschäden sind unaufgefordert vom
Auftraggeber zu benennen bzw. aufzuzeigen. Wert beeinflussende bzw. Wert erhöhende Maßnahmen sind vollständig anzugeben. Nachteile aus unrichtigen
bzw. unvollständigen Angaben oder durch das Verschweigen von Tatsachen durch den Auftraggeber/Auftragübermittler gehen nicht zu Lasten des
Auftragnehmers. Angeforderte Schadens- bzw. Fahrzeugunterlagen sind vom Auftraggeber vorzulegen. Nachteile wegen verspätet oder nicht eingegangener
Dokumente gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.

Gutachtenerstellung

Der Auftraggeber erhält, falls nicht anders vereinbart, ein vollständiges Beweissicherungsgutachten incl. detaillierter Reparaturkostenkalkulation in 3
Ausfertigungen, bestehend aus einem Original mit Lichtbildanlage, einem Duplikat mit Lichtbildanlage und einem weiteren Duplikat ohne Lichtbildanlage. Ein
weiteres Duplikat und der Lichtbildnegativsatz bzw. die elektronischen Datenspeicherungen verbleiben beim Auftragnehmer. Durch die Lichtbilddokumentation
werden unter anderem der Fahrzeugzustand und der Schadensumfang gesichert. Form, Gliederung, Formulierung und Inhalt der Gutachten für Haftpflicht- und
Kaskoschäden orientieren sich an den Richtlinien des IfS (Institut für Sachverständigenwesen e.V.) bzw. den Richtlinien des VKS e.V. (Verband der
Kraftfahrzeug-Sachverständigen e.V.). Änderungen in Folge abweichender Rechtsvorschriften bleiben vorbehalten. Eventuelle Ansprüche gegen den
Auftragnehmer können vor Ihrer endgültigen Feststellung ohne schriftliche Genehmigung des Auftragnehmers weder abgetreten noch verpfändet werden.

Datenschutz gemäß DSVGO

Die Automobile-Solutions & Con. verkauft Ihre Daten nicht! Mit der Datenschutzerklärung informieren wir Sie entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen
darüber, welche personenbezogenen Daten von Ihnen erhoben und gespeichert werden. Daher erfolgt die Erhebung, Speicherung, Verarbeitung oder
Übermittlung von Daten unserer Kunden immer in Übereinstimmung mit dem geltenden Datenschutzbestimmungen und übrigen Bestimmungen.

Nachbesserungsrecht

Beanstandungen zum gesamten Gutachten (Gutachteninhalt, Lichtbilder, Rechnung etc.) sind innerhalb von zwei Wochen, soweit dies rechtlich zulässig ist,
schriftlich anzuzeigen und ausführlich zu begründen. Der Sachverständige wird dann umgehend eine Überprüfung der Beanstandung(en) vornehmen.
Berechtigte Einwendungen werden kostenlos nachgebessert. Ansonsten erfolgt eine gesonderte Berechnung des Aufwandes nach der jeweils gültigen
Vergütungstabelle.

Abnahme

Das Sachverständigenbüro kann jeden in sich abgeschlossenen Teil der Leistungen des Auftrags als Teilleistung zur Abnahme vorlegen. Der Auftraggeber ist
zur unverzüglichen Abnahme verpflichtet. Kommt der Auftraggeber seiner Abnahmeverpflichtung nicht unverzüglich nach, so gilt die Abnahme spätestens vier
Kalenderwochen nach voller Leistungs- oder auch vereinbarter Teilleistungserbringung als erfolgt.

Gutachtenversand

Der Versand des Gutachtens an den Auftraggeber oder auf Wunsch des Auftraggebers bzw. seines Bevollmächtigten an Dritte erfolgt auf Risiko des
Auftraggebers.

Sachverständigenvergütung

Die Sachverständigenvergütung berechnet sich bei Haftpflicht- und Kaskogutachten nach dem Gegenstandswert. Variable Kostenarten, insbesondere
Lichtbildkosten, Fahrtkosten, Schreib-/Druckkosten, Kalkulationskosten, Porto, Büromaterial, Telekommunikationskosten, Fremdkosten etc., die teilweise
pauschaliert und die auftrags- bzw. einzelfallspezifisch sind, sind in der Rechnung separat ausgewiesen. Die übrigen Kosten/ Kostenarten sind in der
Grundvergütung zusammengefasst. Die jeweils gültige Vergütungstabelle des Auftragnehmers ist in den Geschäftsräumen des Auftragnehmers gut sichtbar
ausgehängt bzw. ausgelegt. Bei Auftragserteilung außer Haus werden die AGB’s und die Honorartabelle persönlich übergeben. Als Gegenstandswert sind im
Reparaturfall die ausgewiesenen Reparaturkosten brutto vor eventuellen Abzügen zuzüglich einer eventuellen Wertminderung maßgebend. Bei Totalschäden
ist der Brutto-Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges zuzüglich Nebenkosten (Umbaukosten, Umlackierungskosten etc.) die Berechnungsgrundlage. Ein
Totalschaden mit Reparatur im Rahmen der 130%-Rechtsprechung gilt als Reparaturfall. Stehen für das zu erstellende Gutachten bei den Rechenzentren
Audatex und DAT keine Kalkulationsdaten zur Verfügung, so erhöht sich die Grundvergütung, je nach Aufwand, um 10% – 25%. Übersteigen die
Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert um mehr als 100% kann der Auftragnehmer auf eine detaillierte Reparaturkostenkalkulation verzichten. In
diesem Fall reduziert sich die Grundvergütung um 25%. Alternativ kann eine Abrechnung nach Zeitaufwand vereinbart werden. Rechnungen werden EDVmäßig erstellt und sind auch ohne Unterschrift gültig.

Zahlungsbedingungen

Die Sachverständigenvergütung ist als Dienstleistung unmittelbar nach Leistungserbringung fällig. Abweichend hiervon kann auf der Rechnung ein anderes
Zahlungsziel angegeben sein. Bei Zahlungsverzug wird mit jeder Zahlungserinnerung eine Aufwandspauschale von € 2,50 zuzüglich Portokosten (Einschreiben
mit Rückschein etc.) sowie Verzugszinsen fällig. Als Zinssatz gilt ein Zinssatz nach Artikel 1 des Gesetzes zur Beschleunigung fälliger Zahlungen als vereinbart.
Nach erfolgloser Mahnung kann ohne weitere Ankündigung ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet bzw. Klage erhoben werden. Bei bargeldloser Zahlung
ist die Gutachten-/ Rechnungsnummer anzugeben. Beanstandungen der Rechnung sind innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der Rechnung detailliert
schriftlich geltend zu machen. Berechtigte Beanstandungen werden auch nach Zahlung der Rechnungssumme ausgeglichen.

Sicherungsabtretung

Der Auftraggeber hat, selbst oder über einen Rechtsvertreter seiner Wahl, für die Geltendmachung und Durchsetzung seiner Ansprüche Sorge zu tragen. Ein
gegebenenfalls Sicherungsweise abgetretener Anspruch auf Ersatz des Sachverständigenhonorars kann vom Auftragnehmer erst dann gegenüber der
Anspruchsgegnerseite geltend gemacht werden, wenn der Auftraggeber zuvor erfolglos zur Zahlung aufgefordert wurde.

Eigentumsvorbehalt

Sämtliche Gutachten- und Rechnungsausfertigungen (incl. Anlagen und Lichtbildern) bleiben, unabhängig von der Eintrittspflicht der Anspruchsgegnerseite,
bis zur vollständigen Bezahlung der Sachverständigenvergütung (incl. MwSt.) Eigentum des Sachverständigenbüros.

Stornierungen

Auftragsstornierungen sind schriftlich mitzuteilen. Stornierungskosten werden pauschal mit € 100,00 zzgl. MwSt. berechnet und sind unmittelbar fällig. Nach
Beginn der Auftragsdurchführung wird der vollständige Rechnungsbetrag fällig.

Gutachtenerstattung

Die Gutachtenerstattung erfolgt durch einen von der Automobile-Solutions & Consulting gestellten Kfz-Sachverständigen. Rechnungsprüfungsberichte,
Nachbesichtigungen nach Gutachtenerstattung und Stellungnahmen etc. gelten grundsätzlich als Neuaufträge. Die Berechnung erfolgt nach Zeitaufwand
zzgl. Nebenkosten und Mehrwertsteuer.

Gerichtsstand

Als Gerichtsstand gilt der Ort des Hauptsitzes der Automobile-Solutions & Consulting soweit dies rechtlich zulässig ist.

Sonstiges

Falls einzelne Bestimmungen oder Teile von Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein sollten, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmungen oder des unwirksamen Bestimmungsteils gilt diejenige wirksame Bestimmung als
vereinbart, welche den Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht bzw. am nächsten kommt.