Skip to content

Gutachten für Sonder- & Einsatzfahrzeuge

Für Kommunalfahrzeuge der Länder, der Städte und Gemeinden sowie des Zolls ist eine unabhängige Wertermittlung von Bedeutung. Wegweisend sind die Normen und Vorgaben des Landesrettungsdienstgesetzes. Das trifft auch auf Fahrzeuge für Sonder- und Einsatzkräfte der Polizei, der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes sowie des Rettungsdienstes zu.

Der Einkauf dieser Fahrzeuge erfolgt mittels öffentlicher Ausschreibungen. Die Kosten werden vorher genaustens kalkuliert. Werden die Fahrzeuge ausgemustert, gibt es viele Besonderheiten, die der Sachverständige bei der Fahrzeugbewertung zu berücksichtigen hat.

Kontakt aufnehmen Download Unfallformular

Sonder- und Einsatzfahrzeuge sind auf verschiedenste Einsatzgebiete konzipiert und stellenweise hoch individualisiert. Die genaue Bewertung, die vom Sachverständigen durchgeführt wird, erfordert eine tiefgreifende Expertise, die über das Verständnis von Fahrzeugtechnik hinaus geht und die Sicherheitstechnik, Sonder- und Zusatzausstattung mit einschließt.

Die Erstellung einer Inventarisierungsliste ist nicht selten. Das ist auch bei einem Unfall wichtig. Der Kfz-Sachverständige bzw. -Gutachter nimmt dann gleichzeitig die Rolle des Zeugen ein, wenn Inventar, Ausstattung und Technik mit beschädigt worden sind. In den allermeisten Fällen bietet die Grundlage für diese speziellen Fahrzeuge ein Serien-PKW, ‑Transporter oder ‑LWK von namenhaften Fahrzeugherstellern. Der Umbau wird anschließend bei zugelassen und autorisierten Fahrzeugaufbauern realisiert.

Kontakt aufnehmen

    Jetzt Kontakt aufnehmen




    Informationen zum Umgang mit Ihren Daten finden Sie in unserer Datenschutzinformation.